Die DiklusionsGestalter e.V.
Wir machen unsere
Arbeit transparent.
Als gemeinnütziger Verein legen wir offen, wer wir sind, was wir tun und wie wir unsere Mittel einsetzen. Diese Seite erfüllt die 10 Kriterien der Initiative Transparente Zivilgesellschaft.
Stand: Oktober 2026 · Amtsgericht München · VR 211242 · Satzung zuletzt geändert: 04.09.2025
§1 SATZUNG
Name, Sitz, Anschrift und Gründungsjahr
Name: Die DiklusionsGestalter e.V.
Rechtsform: Eingetragener Verein (e.V.)
Sitz: München
Anschrift: c/o Iris Hauter-Heinke, Whistlerweg 9, 81479 München
Gründungsjahr: 2025
Vereinsregisternummer: VR 211242 · Amtsgericht München
E-Mail: hallo@die-diklusionsgestalter.org
Webseite: www.die-diklusionsgestalter.org
Geschäftsjahr: Kalenderjahr (1. Januar – 31. Dezember)
§2 VEREINSZWECK • PRÄAMBEL
Satzung und Organisationsziele
Der Zweck des Vereins ist die Förderung moderner, digitaler und inklusiver Pädagogik und Bildung. Der Verein engagiert sich nachhaltig für Aufklärung, Verständnis und Lernen rund um Neurodiversität und Diklusion. Er begleitet junge neurodivergente Menschen auf ihrem Bildungsweg – von der Schule bis zum Berufseinstieg.
Unser Leitsatz: Aufklären – Gestalten – Begleiten.
Wir sind ein Bündnis aus engagierten Akteuren der Zivilgesellschaft – mit und ohne eigene neurodivergente Erfahrungen – sowie aus Wirtschaft, Kultur, Bildungseinrichtungen und Politik. Wir zeigen Wege zu IT- und KI-gestützter Neuroinklusion in Bildung und Beruf auf und begleiten die Gestaltung passender Rahmenbedingungen.
§3 GEMEINNÜTZIGKEIT
Angaben zur Steuerbegünstigung
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (§§ 51 ff. AO) in der jeweils gültigen Fassung. Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Zuständiges Finanzamt: Finanzamt München
Steuer-Nr. / Freistellungsbescheid:
Anerkannte Zwecke: Bildung, Inklusion, Förderung neurodivergenter Menschen
Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Vereinsmitteln. Spenden an den Verein sind steuerlich absetzbar.
§ 13 Vereinsvorstand · § 14 Geschäftsführung
Name und Funktion wesentlicher Entscheidungsträger
Der Vorstand des Vereins gemäß § 26 BGB besteht aus Vorsitz, stellvertretendem Vorsitz und Schatzmeister. Alle Vorstandsmitglieder sind grundsätzlich ehrenamtlich tätig.
Vorsitzende: Iris Hauter-Heinke
stellvertretende Vorsitzende: Tine Hohmann
Schatzmeister: Dieter Heinke
Jedes Vorstandsmitglied hat Alleinvertretungsrecht. Im Innenverhältnis macht der/die stellvertretende Vorsitzende von der Vertretungsbefugnis nur bei Verhinderung des Vorsitzes Gebrauch.
Aktivitäten und Wirkung
Tätigkeitsbericht
SCHULJAHR 2024/2025 • URSPRUNG
P-Seminar „AVWS und Autismus im Fokus"
Sebastian und Mitschülerinnen erarbeiten unter Leitung von Frau Hohmann in dem Projekt-Seminar ind er 11. Klasse Gymnasium Bayern einen 78-seitigen AVWS-Leitfaden und einen entsprechenden Autismus-Leitfaden. Beide werden auf der ISB-Website publiziert. Der AVWS-Leitfaden wird an der von dem Berufsbildungswerk Leipzig veranstalteten Online-Tagung am 4. Juni 2025 unter dem Motto „Veränderungen wagen – Möglichkeiten für einen aktiven Umgang mit AVWS“ publiziert, Sebastian diskutiert ihn mit Eltern im Rahmen einer Veranstaltung des Mobilen Sonderpädagogischen Dienstes Hören in Bayern. Der Austismus-Leitfaden wir wird am Runden Tisch der Bayern Autismus-Strategie vorgestellt.
OKTOBER / NOVEMBER 2025 • GRÜNDUNG
Vereinsgründung "Die DiklusionsGestalter e.V."
Sieben Gründungsmitglieder aus Schule, Eltern und Lehrkräften. Eintragung ins Vereinsregister des Amtsgerichts München (VR 21124). Anerkennung der Gemeinnützigkeit.
JANUAR 2026 • ÖFFENTLICHKEIT
Phonak „Grünes Sofa" – Live-Talk vor 450 Hörakustikern
Sebastian spricht über die unsichtbare Hörstörung AVWS. Erste große öffentliche Sichtbarkeit für den Verein.
FEBRUAR - JUNI 2026 • PROGRAMM
Sozialstarter-Programm (SIL) Freiburg – Phase 1 & 2
Entwicklung von Zielgruppen, Produkt, Geschäftsmodell, Wirkungslogik und erster Pitch ersten explorativen Studien zu KI-Assistenztools NUKA.AI (Autisten & Lehrkräfte) und BYANA.DE (Psychoedukation für ADHS).
JUNI - AUGUST 2026 • EXPLORATIVE STUDIE
Ist Selbstregulation mit KI-Apps möglich?
Erste explorative Studien zu den beiden KI-Assistenztools NUKA.AI (getestet von Autisten & einer Lehrkraft) und BYANA.DE (Psychoedukation für ADHS) inkl. Auswertung nach Mayering.
OKTOBER 2026 • POLITIK
Aufnahme in den Behindertenbeirat der Landeshauptstadt München
Aktive Mitarbeit im Facharbeitskreis Schule und Arbeit bereits seit Anfang 2026.
OKTOBER 2026 • NETZWERK
Aufnahme in das "Diklusions-Netzwerk" und das UDL-Netzwerk
Aktive Mitarbeit im Diklusions-Netzwerk seite 2025. Einer der ersten Mitglieder des UDL-Netzwerkes. (Gründung Oktober 2026)
OKTOBER 2026 • PROTOTYPEN
KI-Teilhabe-Berater
Erste Präsentation des KI-Teilhabeberater-Prototyps vor Verfahrenslotsen des Bezirks Oberbayern.
OKTOBER 2026 • WORKSHOP
Empowerment-Programm zusammen mit HEAR i AM
Workshop der 12. Klassen des Kleinen privaten Lehrinstituts Derksen zum Thema "Selbstregulation und Zukunfts-kompetenzen als echtes Empowerment in der gymnasialen Oberstufe.
DEZEMBER 2026 • PROTOTYP
LernWegeGestalter – KI-Agent für Lehrkräfte
Erster Prototyp eines KI-Agenten zur Unterrichtsvorbereitung nach Universal Design for Learning (UDL) – inklusive, differenziert, einsatzbereit.
--> Hier gehts zum Tätigkeitsbericht 2025
§ 13 Abs. 14 · § 3 Abs. 3
Personalstruktur
Die DiklusionsGestalter e.V. wird von einem ehrenamtlichen Vorstand geleitet. Alle Vorstandsmitglieder arbeiten unentgeltlich und haben lediglich Anspruch auf den Ersatz angemessener Auslagen. Die Mitgliederversammlung kann eine Aufwandsentschädigung bis zur Höhe der Ehrenamtspauschale nach § 3 Nr. 26a EStG beschließen.
Hauptamtlich Mitarbeitende: Null
Ehrenamtliche Aktive: Vier
Vorstandsmitglieder: Drei (ehrenamtlich)
Der Verein darf im Rahmen seiner finanziellen Möglichkeiten Anstellungsverhältnisse begründen (§ 3 Abs. 3 Satzung). Aktuell besteht kein hauptamtliches Anstellungsverhältnis.
§ 8 MITTEL · § 16 KASSENFÜHRUNG
Angaben zur Mittelherkunft
Die Mittel zur Erreichung der Vereinszwecke werden gemäß § 8 der Satzung aufgebracht durch:
Mitgliedsbeiträge: Jährliche Beiträge i.H.v. 60€ durch die Mitgliederversammlung festgesetzt
Spenden: Freiwillige Zuwendungen natürlicher und juristischer Personen
Öffentliche Zuschüsse: Zuschüsse aus öffentlichen Mitteln / Förderprogramme
§ 3 Abs. 4–5 GEMEINNÜTZIGKEIT · § 16 KASSENFÜHRUNG
Angaben zur Mittelverwendung
Alle Mittel des Vereins werden ausschließlich für satzungsgemäße Zwecke verwendet. Eine Begünstigung einzelner Personen durch vereinsfremde Ausgaben oder unverhältnismäßig hohe Vergütungen ist ausgeschlossen. Der Jahres- und Kassenbericht wird von zwei gewählten Kassenprüfern geprüft und der Mitgliederversammlung zur Genehmigung vorgelegt (§ 16 Abs. 3 Satzung).
VERFLECHTUNGEN UND BETEILIGUNGEN
Gesellschaftsrechtliche Verbundenheit mit Dritten
Die DiklusionsGestalter e.V. ist mit keinen anderen Organisationen, Unternehmen oder juristischen Personen gesellschaftsrechtlich verbunden. Es bestehen keine Beteiligungen, keine Mehrheitsverhältnisse und keine vertraglichen Abhängigkeiten, die die Unabhängigkeit des Vereins einschränken würden. Der Verein arbeitet im Rahmen seiner satzungsgemäßen Zwecke mit Schulen, Hochschulen, Universitäten, Unternehmen und anderen Organisationen sowie Unternehmen zusammen. Diese Kooperationen sind projektbezogen und begründen keine gesellschaftsrechtliche Verbundenheit. Tools werden nur als Beispiel genannt. Wir machen dazu keine Werbung, haben keine Kooperation, sind unbezahlt & unbeauftragt.
WESENTLICH FINANZIERUNGSQUELLEN
Zuwender mit über 10 % der Jahreseinnahmen
Zuwendende natürliche oder juristische Personen, die mehr als 10 % der jährlichen Gesamteinnahmen des Vereins erbracht haben, werden hier namentlich genannt.
Berichtsjahr 2025 keine
Diese Angabe wird jährlich nach Abschluss des Geschäftsjahres und Prüfung durch die Kassenprüfer aktualisiert. Unser Ziel ist eine breite Finanzierungsbasis, um die Unabhängigkeit des Vereins zu sichern.